Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
bild-media Foto-Atelier Rommel
I. Allgemeines:
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3. Lehnt der Kunde die AGB oder einzelne Klauseln dieser AGB ab, so hat er dies schriftlich innerhalb von 72 Stunden zu erklären.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
II. Produktionsaufträge:
1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag ganz oder in Teilen durch Dritte (z. B. Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten Gerätschaften.
2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme als Webgalerie, auf CD oder als Kontaktbogen vorlegt.
3. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Der Fotograf verpflichtet sich, das bearbeitete digitale Bildmaterial dem Auftraggeber zu überreichen bzw. zu senden. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen.
III. Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte:
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/s/n der Kunde angegeben hat oder welche/s/r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD und DVDs
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Anbieter.
8. Der private Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen.
9. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), die Auftraggeber treten hierfür ihr Recht am eigenen Bild ab.
IV. Haftung:
1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln des Bildmaterials sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Die Organisation und die Ausführung der Aufträge erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eine geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar zurück erstattet.
5. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt beim Fotografen. Farbdifferenzen, insbesondere bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
V. Honorare:
1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Fahrtkosten, Übernachtungs- und Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen.
Das Honorar für gewerbliche Kunden bestimmt sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird diese Zeit zusätzlich berechnet.
3. Das Honorar zzgl. Nebenkosten ist bei Übergabe der Fotos/Fotoarbeiten fällig.
4. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird ein Ausfallhonorar von mindestens EUR 50,00 zzgl. angefallener Auslagen fällig. Für eine Stornierung seitens des Auftraggebers, die 14 Tage vor Auftragsbeginn oder später erfolgt, werden 40 %, für eine Stornierung, die 1 Woche vor Auftragsbeginn oder später erfolgt, werden 65 % des vereinbarten Preises fällig. Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers binnen 48 Stunden vor Auftragsbeginn, werden 100% des vereinbarten Preises (zzgl. Auslagen) fällig.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz:
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Anbieters erfolgten) Nutzung, Verwendung, Duplizierung oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- EUR 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- EUR 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Anbieter die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- EUR 80,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- EUR 600,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- EUR 800,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Schlussbestimmungen:
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Besigheim.
Löchgau, Januar 2005
